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Kommentar vom 31.01.2014 Fendt äußert sich zum Fall Werth – Das Possenspiel geht weiter! |
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Der Hauptsponsor der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, das Unternehmen Fendt bezieht Stellung im Verfahren gegen Isabell Werth wegen verbotener Medikation, indem es die Einstellung des Verfahrens forderte, und löst damit eine Welle der Entrüstung aus. Darf ein Sponsor sich so vehement in ein noch schwebendes Verfahren einmischen?
Im Normalfall nicht, doch was ist beim Verfahren gegen Isabell Werth schon normal?
Ist es normal, dass es ein Medikament gibt, es geht um das Medikament Cimitidin, das international erlaubt ist und national verboten?
Ist es normal, dass eine Reiterin es für notwendig erachtet, alle Mitglieder des Disziplinkommission der FN für befangen zu erklären?
Ist es normal, dass ein Reiter aufgrund fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzung, nicht aufgrund Medikamentenmissbrauchs oder Dopings, oder wenigstens wegen grob fahrlässiger Sorgfaltspflichtverletzung, eine Sperre erhält?
Ist es normal, dass der Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Graf zu Rantzau, ein aufmunterndes SMS an Isabell Werth schreibt, nicht aufzugeben, nachdem ein Organ seines Verbandes eine Sperre gegen sie ausgesprochen hat?
Dass Fendt Stellung bezieht und die Einstellung des Verfahrens fordert, kann man nachvollziehen, denn einen Reiter wegen mangelnder Sorgfaltspflicht im Umgang mit einem Medikament, das international nicht verboten ist, zu verurteilen, ist einfach nur Schwachsinn.
Verurteilung ist Schwachsinn
Entweder ist es Medikamentenmissbrauch oder nicht. Aus welchem Grund ein Medikament verabreicht wurde, ist eigentlich unerheblich. Wenn das Medikament nicht verabreicht wurde, oder es nicht beabsichtigt war das Medikament zu verabreichen, kann doch keine Verurteilung erfolgen.
Wie sieht der Alltag in den Pferdeställen aus?
Jeder, der den Alltag in Pferdeställen kennt, weiß, dass es leicht möglich ist, selbst bei genauester Instruktion, dass das Stallpersonal, explizit gemachte Anweisungen nicht oder nur unvollständig ausführt. Isabell Werth möchte nachweisen, dass ihr Tränkesystem eine Medikamentenübertragung möglich gemacht hat. Selbst wenn dies möglich ist, dann war es fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung, dieses Übertragungsmöglichkeit nicht überprüft zu haben? Wo fängt dann fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung an?
Gleiches Recht für Alle
Noch einen Aspekt muss man in diesem Fall erwähnen. Was wäre passiert, wenn nicht die Olympiasiegerin Isabell Werth, sondern Lischen Müller des Medikamentenmissbrauchs angeklagt worden wäre? Hätte Lischen Müller die gleiche Unterstützung des Präsidenten der FN erhalten? Hätte Lischen Müller die Mittel gehabt, Gutachten erstellen zu lassen, Rechtsanwälte zu bezahlen? Hätte der Hauptsponsor Fendt sich für Lischen Müller auch so positioniert?
Mit Sicherheit nicht!
Isabell Werth kämpft nicht nur für sich, sondern für alle Reiter
Auf der einen Seite ist es gut, dass Isabell Werth die Sache durchkämpft, um die Perversion der Situation zu demonstrieren und vielleicht ein Umdenken in den Verbänden anzustoßen. Auf der anderen Seite zeigt es , wie aussichtslos ein „Normalo“-Reiter da stehen würde, wenn er nicht mit einem bekannten Namen und finanziellem Polster ausgestattet ist.
Ein Sponsor darf nicht Einfluss nehmen auf die Rechtssprechung
Darf nun ein Sponsor sich so positionieren, wie es Fendt getan hat? Eigentlich nein, denn die Einstellung des Verfahrens zu fordern, auch ohne mit einer Kündigung des Sponsorenvertrags zu drohen, ist nicht nur eine Meinungsäußerung, die jedem zusteht, sondern eine direkte Einflussnahme eines Protagonisten auf eine von ihm finanziell abhängige Institution. Was dem Sponsor unbenommen ist, sein Engagement zu beenden, wenn er sich vom Partner nicht mehr vertreten fühlt.
Wie kann man den Gordischer Knoten lösen?
Wie kommt nun die FN aus diesem Schlamassel heraus? Ganz einfach:
1. Cimitidin sofort legalisieren, weil es auf einer Dopingliste nichts verloren hat und
2. klarstellen, dass fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung nicht strafbar ist, weil Fahrlässigkeit nur strafbar ist, wenn sie grob fahrlässig daher kommt.
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